QSFFx-RL: Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – Ausnahme für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2022 beschlossen, die Übergangsvorschrift in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) erneut zu verlängern. Demnach müssen Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen behandeln, die seit Januar 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen. Krankenhäuser ohne Fachabteilung für Innere Medizin dürfen auch künftig Oberschenkelhalsbrüche behandeln, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.