Sollstatistik

Mit der Sollstatistik soll nach Abschluss eines Erfassungsjahres und unabhängig von den tatsächlich dokumentierten QS-Fällen ermittelt werden, wie viele Fälle im Krankenhaus bzw. im ambulanten Bereich nach den definierten Bedingungen dokumentationspflichtig waren. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage zur Bestimmung der Vollständigkeit und Vollzähligkeit.

DeQS Sollstatistiken – Krankenhäuser

Die Sollstatistiken (Sollstatistik_DeQS und Sollstatistik_DeQS_EDOK) gemäß DeQS-RL sind von den Krankenhäusern spätestens bis zum 15. März des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres als komprimierter und verschlüsselter E-Mail-Anhang an die Datenannahmestelle bei der LQMV zu übermitteln. Fällt der 15. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt entsprechend der gesetzlichen Regelungen der nächste Werktag.

DeQS Sollstatistik – Vertragsärzte

Die Sollzahlen für kollektivvertraglich erbrachte Leistungen der niedergelassenen Ärzte/MVZ/ ermächtigten Ärzte werden ausschließlich von den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Basis der Abrechnungsdaten ermittelt.

Bei der Ermittlung der Sollzahlen müssen alle Fälle gezählt werden, die eine Praxis (BSNR) für die einzelnen Quartale und letztlich für das gesamte Erfassungsjahr abrechnet.