QS-Bereiche

DeQS-RLRichtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung

Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) legt in Teil 1 – den Rahmenbestimmungen – die infrastrukturellen und verfahrenstechnischen Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität von

  • nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser,
  • zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermächtigte ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen

durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von deren Daten und von Daten bei den Krankenkassen für ein Benchmark fest. In Teil 2 der Richtlinie werden in themenspezifischen Bestimmungen die erfassten Leistungen und die Einzelheiten des jeweiligen Qualitätssicherungsverfahrens geregelt. Dabei ist zwischen landes- und bundesbezogene QS-Verfahren zu unterscheiden.

Landesbezogene QS-Verfahren (zuständig LQMV):

  • Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
  • Cholezystektomie (QS CHE)
  • Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
  • Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
  • Mammachirurgie (QS MC)
  • Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
  • Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
  • Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
  • Perinatalmedizin (QS PM)
  • Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
  • Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)

Bundesbezogene QS-Verfahren (zuständig IQTIG):

  • Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
  • Transplantationsmedizin (QS TX)
  • Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)

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Plan.QI-RLRichtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Für die Qualitätssicherungsverfahren:

  • Mammachirurgie (QS MC)
  • Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
  • Perinatalmedizin (QS PM)

wurden bundesweit einheitliche Indikatoren in der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL) festgelegt, um den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden qualitätsorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Dazu liefern die Krankenhäuser vierteljährlich ihre QS Daten an die Datenannahmestelle bei der LQMV zur Weiterleitung an das IQTIG. Durch die Datenannahmestelle bei der LQMV werden den Krankenhäusern die Auswertungen des IQTIG zur Verfügung gestellt.

Vor Bewertung der Auswertungsergebnisse findet durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der LQMV eine umfangreiche Datenvalidierung statt. Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus einem Aktenabgleich vor Ort und einem Verfahren zur möglichen Korrektur der Dokumentation. Die Validierung ist jährlich durchzuführen bei Krankenhausstandorten,

  • die statistische Auffälligkeiten aufweisen,
  • die im jeweiligen Vorjahr eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben,
  • aus einer Stichprobe sowie
  • mindestens aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.

QFR-RLRichtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen

Die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.
 
Gemäß dieser Richtlinie sind Krankenhäuser mit Perinatalzentren zur Teilnahme an der Veröffentlichung von Daten der frühen und späten Ergebnisqualität verpflichtet. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Website www.perinatalzentren.org. Sie richtet sich insbesondere an werdende Eltern, die sich über die Versorgungsqualität von sehr kleinen Frühgeborenen informieren möchten. Die LQMV übermittelt jährlich im Auftrag der vier Perinatalzentren Neubrandenburg, Greifswald, Rostock und Schwerin die QS-Daten an das Portal.
 
Vor der Veröffentlichung der Ergebnisse ist ein Validierungsverfahren vorgesehen, das einen Abgleich der übermittelten QS-Daten mit Abrechnungsdaten nach § 21 KHEntgG bezogen auf dokumentierte Sterbefälle beinhaltet. Die Validierung stellt dabei ein fortlaufendes Verfahren dar, das jährlich durchgeführt wird. Die LQMV wurde damit beauftragt, Diskrepanzen zwischen den Datensätzen zu ermitteln und eine Korrektur der Fälle vorzunehmen.

Qb-RRegelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus hat jährlich einen Qualitätsbericht zu erstellen. Ziel des Qualitätsberichtes ist es, den Versicherten und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung sowie Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest.

Der Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:

  • Teil A über die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
  • Teil B über die Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen,
  • Teil C über die Qualitätssicherung.
Die Übermittlung der Berichtsteile C-1.1[Dokumentationsrate] und C-1.2[Qualitätsindikatoren und Kennzahlen] erfolgt direkt durch die LQMV.
Die Qualitätsberichte werden spätestens zum 31. Januar des dem Erstellungsjahr folgenden Jahres im Internet veröffentlicht.