QS-Bereiche
DeQS-RLRichtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) legt in Teil 1 – den Rahmenbestimmungen – die infrastrukturellen und verfahrenstechnischen Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität von
- nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser,
- zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermächtigte ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen
durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von deren Daten und von Daten bei den Krankenkassen für ein Benchmark fest. In Teil 2 der Richtlinie werden in themenspezifischen Bestimmungen die erfassten Leistungen und die Einzelheiten des jeweiligen Qualitätssicherungsverfahrens geregelt. Dabei ist zwischen landes- und bundesbezogene QS-Verfahren zu unterscheiden.
Landesbezogene QS-Verfahren (zuständig LQMV):
- Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)
- Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
- Cholezystektomie (QS CHE)
- Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
- Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
- Mammachirurgie (QS MC)
- Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
- Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
- Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
- Perinatalmedizin (QS PM)
- Hüftgelenkversorgung (QS HGV)
- Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Bundesbezogene QS-Verfahren (zuständig IQTIG):
- Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
- Transplantationsmedizin (QS TX)
- Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)
IQTIG_Verfahrens-und-Moduluebersicht_nach-DeQS-RL_EJ-2022_2022-09-01
Plan.QI-RLRichtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Für die Qualitätssicherungsverfahren:
- Mammachirurgie (QS MC)
- Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
- Perinatalmedizin (QS PM)
wurden bundesweit einheitliche Indikatoren in der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL) festgelegt, um den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden qualitätsorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Vor Bewertung der Auswertungsergebnisse findet durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Zusammenarbeit mit der LQMV eine umfangreiche Datenvalidierung statt. Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus einem Aktenabgleich vor Ort und einem Verfahren zur möglichen Korrektur der Dokumentation. Die Validierung ist jährlich durchzuführen bei Krankenhausstandorten,
- die statistische Auffälligkeiten aufweisen,
- die im jeweiligen Vorjahr eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben,
- aus einer Stichprobe sowie
- mindestens aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.
QFR-RLRichtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen
Qb-RRegelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Der Qualitätsbericht besteht aus drei Teilen:
- Teil A über die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
- Teil B über die Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten bzw. Fachabteilungen,
- Teil C über die Qualitätssicherung.