Veröffentlichung von Spezifikationen für 2025 durch das IQTIG
Wir informieren Sie über die Bereitstellung von Spezifikationen für 2025 auf der Webseite des IQTIG.
Wir informieren Sie über die Bereitstellung von Spezifikationen für 2025 auf der Webseite des IQTIG.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 verschiedene Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der DeQS-RL beschlossen. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 gemäß der DeQS-RL die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2025 beschlossen.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 gemäß der DeQS-RL die Änderungen der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2025 beschlossen.
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 eine Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen zur bundesweiten Datenerhebung des Verlegungsgeschehen bei Frühgeborenen beschlossen. Die Spezifikation gilt ab dem Erfassungsjahr 2025.
Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA am 03. Juli 2024 das IQTIG beauftragt, zum Zwecke einer bundeseinheitlichen Datenerhebung Vorgaben für die anzuwendenden elektronischen Datensatzformate sowie Softwarespezifikationen für das Qualitätssicherungsverfahren „QS HGV“ gemäß DeQS-RL) für die Sozialdaten bei den Krankenkassen zu empfehlen.
Die KBV teilt mit, dass die Mustervorlage für einen Hygieneplan in der Arztpraxis aktualisiert wurde. Praxen können sie verwenden, wenn sie ihren eigenen Hygieneplan ausarbeiten oder anpassen.
Das IQTIG sucht auf Grundlage der DeQS-RL Teil 1 § 26 in Verbindung mit Teil 2, Verfahren 4, § 15 DeQS-RL Fachexpertinnen sowie Fachexperten für das Gremium des Qualitätssicherungsverfahren QS NET mit Schwerpunkt Dialyse.