QS-Daten

Art der Daten

Hinsichtlich der Daten ist zwischen patientenidentifizierenden, leistungserbringeridentifizierenden, krankenkassenidentifizierenden Daten, Qualitätssicherungsdaten und administrativen Daten sowie Versendedaten und Befragungsdaten aus Patientenbefragungen zu unterscheiden.

Auslösung der Dokumentationspflicht

Die QS-Filter-Software entscheidet für jeden Fall im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, welche Datensätze (Module) der externen Qualitätssicherung dokumentationspflichtig sind. Diese Software basiert auf der medizinischen Routinedokumentation (Kodierung der Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen, Primär- und Sekundärdiagnosen), Prozeduren, Gebührenordnungspositionen gemäß EBM-Katalog).

Datenannahmestellen

Die QS Daten werden beim Leistungserbringer erstellt, aus der Dokumentationssoftware exportiert und dann verschlüsselt an die zuständige Datenannahmestelle (DAS) weitergeleitet. Datenannahmestellen für Mecklenburg-Vorpommern sind:

Krankenhäuser LQMV
Vertragsärzte KVMV
Vertragszahnärzte KZV M-V (noch nicht aktiv)
Selektivverträge Schütze Consulting Informationssysteme GmbH

Datenübermittlung

Mit der Datenübermittlung an unterschiedliche Datenannahmestellen sind auch verschiedene Übertragungswege verbunden.

Für die Vertragsärzte wird derselbe Übertragungskanal wie für die Übertragung der Abrechnungsdaten, KV-Connect, genutzt. KV-Connect wird als Anwendung im sicheren Netz der KVen (SNK) betrieben und ermöglicht eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sensibler und vertraulicher Patientendaten im Gesundheitswesen.

Die Übermittlung der Krankenhausdaten erfolgt via E-Mail. Dazu wird die Exportdatei vor dem Versand in eine Transaktionsdatei (verpackte und symmetrisch verschlüsselte AES-Datei) umgewandelt.

Datenversand Krankenhäuser an: das@lqmv.de

Nur die Leistungserbringer, welche sich zuvor bei der Datenannahmestelle registriert haben oder sich mittels Anmeldung authentifizieren, dürfen Daten abgeben.
Informationen zur Registrierung der Krankenhäuser sind im Downloadbereich zu finden.

Datenlieferfristen

Die Datenlieferfristen sind in der jeweils gültigen Richtlinie festgelegt. Die Daten eines Erfassungsjahres sind jeweils bis zum 28.02. (Korrekturfrist bis 15.03.) des nachfolgenden Jahres an die zuständige Datenannahmestelle zu senden. Fällt der 28.02. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Datenübermittlung erfolgt quartalsweise.

Dokumentation Ab dem Erfassungsjahr 2023
fallbezogene Dokumentation:
  • QS-Verfahren gemäß DeQS-RL
  • plan. QI-RL
15. Mai (QI),
15. August (QII),
15. November (QIII) und
28. Februar (QI - QIV)
Korrekturfrist bis 15. März
einrichtungsbezogene Dokumentation:
  • Modul NWIEA
  • Modul NWIES
01. Januar - 28. Februar
Korrekturfrist bis 15. März
Daten für Patientenbefragung:
  • Modul PPCI
monatliche Exportpflicht:
07. Februar, 07. März … 07. Dezember und 07. Januar

jeweils plus 7 Tage Korrekturfrist