QS-Daten
Art der Daten
Hinsichtlich der Daten ist zwischen patientenidentifizierenden, leistungserbringeridentifizierenden, krankenkassenidentifizierenden Daten, Qualitätssicherungsdaten und administrativen Daten sowie Versendedaten und Befragungsdaten aus Patientenbefragungen zu unterscheiden.
Auslösung der Dokumentationspflicht
Die QS-Filter-Software entscheidet für jeden Fall im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, welche Datensätze (Module) der externen Qualitätssicherung dokumentationspflichtig sind. Diese Software basiert auf der medizinischen Routinedokumentation (Kodierung der Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen, Primär- und Sekundärdiagnosen), Prozeduren, Gebührenordnungspositionen gemäß EBM-Katalog).
Datenannahmestellen
Die QS Daten werden beim Leistungserbringer erstellt, aus der Dokumentationssoftware exportiert und dann verschlüsselt an die zuständige Datenannahmestelle (DAS) weitergeleitet. Datenannahmestellen für Mecklenburg-Vorpommern sind:
Krankenhäuser | LQMV |
Vertragsärzte | KVMV |
Vertragszahnärzte | KZV M-V (noch nicht aktiv) |
Selektivverträge | Schütze Consulting Informationssysteme GmbH |
Datenübermittlung
Mit der Datenübermittlung an unterschiedliche Datenannahmestellen sind auch verschiedene Übertragungswege verbunden.
Für die Vertragsärzte wird derselbe Übertragungskanal wie für die Übertragung der Abrechnungsdaten, KV-Connect, genutzt. KV-Connect wird als Anwendung im sicheren Netz der KVen (SNK) betrieben und ermöglicht eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sensibler und vertraulicher Patientendaten im Gesundheitswesen.
Die Übermittlung der Krankenhausdaten erfolgt via E-Mail. Dazu wird die Exportdatei vor dem Versand in eine Transaktionsdatei (verpackte und symmetrisch verschlüsselte AES-Datei) umgewandelt.
Datenversand Krankenhäuser an: das@lqmv.de
Informationen zur Registrierung der Krankenhäuser sind im Downloadbereich zu finden.
Datenlieferfristen
Die Datenlieferfristen sind in der jeweils gültigen Richtlinie festgelegt. Die Daten eines Erfassungsjahres sind jeweils bis zum 28.02. (Korrekturfrist bis 15.03.) des nachfolgenden Jahres an die zuständige Datenannahmestelle zu senden. Fällt der 28.02. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Datenübermittlung erfolgt quartalsweise.
Dokumentation | Erfassungsjahr 2024 |
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fallbezogene Dokumentation:
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15. Mai (QI), 15. August (QII), 15. November (QIII) und 28. Februar (QI - QIV) Korrekturfrist bis 15. März |
einrichtungsbezogene Dokumentation:
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01. Januar - 28. Februar Korrekturfrist bis 15. März |
Daten für Patientenbefragung:
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monatliche Exportpflicht: 07. Februar, 07. März … 07. Dezember und 07. Januar jeweils plus 7 Tage Korrekturfrist |