QS-Prozess

Auswertungen

Spätestens zum 30. Juni des auf die Datenerfassung folgenden Jahres erhalten die Ärzte und Krankenhäuser ihre Jahresauswertung. Unterjährig erhalten sie zusätzlich Zwischenauswertungen.

Die Auswertungen für die DeQS-Verfahren werden durch das IQTG erstellt.

Stellungnahmeverfahren

Bei rechnerisch auffälligen Ergebnissen in landesbezogenen QS-Verfahren wird durch die LQMV mit den betreffenden Ärzten bzw. Krankenhäusern ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, d.h. das Krankenhaus oder der Arzt erhalten Gelegenheit, die Abweichung von der Normvorgabe im einzelnen Behandlungsfall zu begründen. Das Stellungnahmeverfahren ist bis zum 31. Oktober des auf die Datenerfassung folgenden Jahres abzuschließen.

Bewertung

Die Stellungnahmen werden durch die jeweilige Fachkommission medizinisch bewertet. Konnten die rechnerischen Auffälligkeiten im Stellungnahmeverfahren hinreichend aufgeklärt werden, empfiehlt die Fachkommission der LQMV den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Über den Abschluss des Stellungnahmeverfahrens informiert die LQMV den betreffenden Arzt bzw. das Krankenhaus. Die Bewertung der Krankenhäuser werden im Qualitätsbericht der Krankenhäuser veröffentlicht.

Haben sich die Auffälligkeiten qualitativ bestätigt,  beschließt die LQMV über die Notwendigkeit zur Einleitung geeigneter Maßnahmen und legt unter Beteiligung der Fachkommissionen und der KVMV/KZV M-V Art, Inhalt und Umfang der Maßnahmen fest.

Datenvalidierung

Zur Überprüfung der Dokumentationsqualität findet jährlich eine Validierung der Daten statt. Zum einen erfolgt ein Abgleich der übermittelten QS-Daten mit den Daten in der Behandlungsakte des Patienten, wobei zwischen der Stichprobenprüfung und der anlassbezogenen Prüfung unterschieden wird, und zum anderen erfolgt eine statistische Basisprüfung zu implausiblen Daten.