DeQS-RL: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im QS-Verfahren Perinatalmedizin (PM)
Der G-BA hat am 18. Juli 2024 signifikante Änderungen des Teils 2 der DeQS-RL im QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) beschlossen.
Der G-BA hat am 18. Juli 2024 signifikante Änderungen des Teils 2 der DeQS-RL im QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) beschlossen.
Der G-BA hat das IQTIG mit der Entwicklung einer Patientenbefragung zur Prozess- und Ergebnisqualität der Knie- und Hüftendoprothesenversorgung aus Patientensicht beauftragt.
Das IQTIG sucht dazu Expertinnen und Experten zur Besetzung eines Expertengremiums.
Der G-BA führt am Donnerstag, den 14.11.2024 und am Freitag, den 15.11.2024 die 15. Qualitätssicherungskonferenz in der Urania Berlin e.V., An der Urania 17, 10787 Berlin durch.
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.
Wir informieren Sie über die Bereitstellung von Spezifikationen für 2025 auf der Webseite des IQTIG.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 verschiedene Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der DeQS-RL beschlossen. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 gemäß der DeQS-RL die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2025 beschlossen.
Der G- BA hat am 18. Juli 2024 gemäß der DeQS-RL die Änderungen der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2025 beschlossen.
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 eine Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen zur bundesweiten Datenerhebung des Verlegungsgeschehen bei Frühgeborenen beschlossen. Die Spezifikation gilt ab dem Erfassungsjahr 2025.
Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA am 03. Juli 2024 das IQTIG beauftragt, zum Zwecke einer bundeseinheitlichen Datenerhebung Vorgaben für die anzuwendenden elektronischen Datensatzformate sowie Softwarespezifikationen für das Qualitätssicherungsverfahren „QS HGV“ gemäß DeQS-RL) für die Sozialdaten bei den Krankenkassen zu empfehlen.
Die KBV teilt mit, dass die Mustervorlage für einen Hygieneplan in der Arztpraxis aktualisiert wurde. Praxen können sie verwenden, wenn sie ihren eigenen Hygieneplan ausarbeiten oder anpassen.