DeQS-RL: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 die Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023 für die QS-Verfahren 3 und 5 bis 15 gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) festgelegt.