Ergebnisberichte

Bericht Strukturierter Dialog und Datenvalidierung

Gemäß § 15 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern – QSKH-RL – des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jährlich ein Bericht über den Strukturierten Dialog und die Datenvalidierung in einer zusammenfassenden Textform zu erstellen und bis zum 15.03. jeden Jahres an den Gemeinsamen Bundesausschusses zu senden. Die Berichte der einzelnen Bundesländer werden dann vom IQTIG zusammengefasst und veröffentlicht.

Bericht plan. QI-RL

Gemäß § 17 der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren – plan. QI-RL – des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlicht der G-BA jährlich bis zum 31. Oktober die Ergebnisse aller Einrichtungen zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren mit Angabe von Grundgesamtheit, Referenzbereichen und Angaben zur Vollzähligkeit der Datenlieferung und Bundesergebnissen, Ergebnissen der Datenvalidierung sowie die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens.

Bericht plan.QI

Bericht Klärender Dialog

Gemäß § 8 Absatz 11 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) hat die LQMV dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jährlich bis zum 15.03. des Folgejahres über den Umsetzungsstand des klärenden Dialogs zu berichten. Hierbei ist insbesondere anzugeben, welche Perinatalzentren die Zielvereinbarung oder Zwischenschritte der Zielvereinbarung jeweils fristgerecht erfüllen oder noch nicht erfüllt haben sowie eine Einschätzung im Hinblick auf die Auswirkung für die Versorgung der Früh- und Reifgeborenen abzugeben. Für die Erstellung der Berichte ist das einheitliche Berichtsformat gemäß Anlage 7 QFR-RL zu verwenden. Die Berichte der einzelnen Bundesländer werden dann vom G-BA zusammengefasst und veröffentlicht.

Bericht Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Bericht zum Validierungsverfahren gemäß QFR-RL

Im Rahmen der Qualitätssicherung (QS) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde die Verpflichtung eingeführt, an www.perinatalzentren.org gemeldete Sterbefälle von Frühgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1500 g durch Vergleich mit einer anderen Datenquelle zu validieren. Frühere Untersuchungen zur Vollzähligkeit zeigten eine Unterdokumentation von Sterbefällen sehr kleiner Frühgeborener in der externen stationären Qualitätssicherung. Um die Vollzähligkeit der neonatalen Sterbefälle in der externen zu validieren, erfolgt ein Abgleich der Daten aus der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gemäß DeQS-RL mit den Leistungsdaten nach § 21 KHEntgG des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Der Bericht fasst die Ergebnisse des Validierungsverfahrens bundesweit zusammen.

Bericht des IQTIG zum Validierungsverfahren EJ 2021

Kommentar des G-BA zum Bericht des IQTIG zum Validierungsverfahren EJ 2021