DeQS-RL: Ab sofort harte Prüfung der fristgerechten Lieferung durch die Versendestelle Patientenbefragung bei PPCI (Patientenbefragung PCI)

Bisher wurde die Einhaltung der Übermittlungsfrist für die Bögen des Moduls PPCI (Patientenbe-fragung PCI) nicht hart geprüft.
Das hat die Versendestelle Patientenbefragung jetzt geändert.

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DeQS-RL: Beauftragung zur Erstellung einer Spezifikation für QS Sepsis

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 6. März 2024 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Erstellung einer Spezifikation für das QS-Verfahren „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beauftragt.

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DeQS-RL: Festlegung weiterer Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 weitere Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023 für die QS-Verfahren PCI, WI und NET gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) festgelegt.

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DeQS-RL: Fehlerhafte Fristenberechnung bei der Versendestelle für PPCI

Die Versendestelle hat uns darüber informiert, dass aktuell aufgrund einer fehlerhaften Berechnung der Lieferfristen, alle eingehenden Datenlieferungen für die Patientenbefragung im QS-Verfahren „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ (PPCI) abgelehnt werden.

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IQTIG soll Verfahren der qualitativen Beurteilung weiterentwickeln

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA beschlossen, das IQTIG mit der Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung zu beauftragen.

IQTIG sucht Expertinnen und Experten zur Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur Identifizierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen

Der G-BA hat das IQTIG mit der Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur kontinuierlichen und systematischen Identifizierung von relevanten Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen beauftragt. Hierzu werden Expertinnen & Experten gesucht.

DeQS-RL: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 die Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2024 zum Erfassungsjahr 2023 für die QS-Verfahren 3 und 5 bis 15 gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) festgelegt.

DeQS-RL: Beauftragung zur Entwicklung einer Patientenbefragung bei den QS-Verfahren zur Knie- und Hüftendoprothesenversorgung

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung einer Patientenbefragung zur Prozess- und Ergebnisqualität zu den QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) und Hüftendoprothesenversorgung (QS HGV - Modul HEP) aus Patientensicht gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beauftragt.

Bericht zur QS-Tagung „Medizinische Qualitätssicherung in MV“ 2024

Greifswald, den 17. Januar 2024. Zur Förderung der medizinischen Qualität in Mecklenburg-Vorpommern hatte die LQMV Ärzte*innen und Vertreter*innen von Krankenhäusern, Fachkommissionen, Sozialministerium, Kassenärztlicher Vereinigung und Patientenvertretungen zu einer gemeinsamen Fachtagung eingeladen. Eröffnet wurde die Tagung durch Frau Dr. Kristin Wenzel, Mitglied des Lenkungsgremiums der LQMV. Sie dankte allen Verfahrensbeteiligten für ihren Einsatz, um die Qualität stetig zu verbessern, und verwies auf die 7. Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Hier werde deutlich, dass die Qualitätssicherung zu einer bürokratieärmeren und effizienteren Umsetzung weiterentwickelt werden soll.

Aktuell befinden sich die Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der Weiterentwicklung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hiermit das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, so der Institutsleiter, Herr Prof. Claus-Dieter Heidecke. In seinem Vortrag stellte er die erst kürzlich veröffentlichten Empfehlungen für die Weiterentwicklung der QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI), Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) vor. So sollen die Qualitätsindikatoren so konzipiert werden, dass auch Handlungsanschlüsse definiert werden, die sich aus den Ergebnissen ableiten. Dies war bisher nicht so. Weiterhin führte er aus, dass zukünftig nicht nur der Fokus darauf liegt, die Qualität bei einem festgestellten Defizit in einem Versorgungsbereich oder bei einer Leistung zu sichern, sondern dass auch das Monitoring über Sozialdaten mehr an Gewicht bekommen soll. So können Qualitätsergebnisse aufwandsarm über Abrechnungsdaten monitort werden. Deutlich wurde auch, dass Qualitätsindikatoren nur dann zur Anwendung kommen sollen, wenn sie bestimmte Gütekriterien erfüllen.

Einem bestehenden und sehr diskutablen Indikator widmete sich Frau Wiebke Duwe, leitende Ärztin der Geburtshilfe am Helios Hanseklinikum Stralsund und Mitglied der Fachkommission Perinatalmedizin in Mecklenburg-Vorpommern. In ihrem Vortrag beschrieb sie sehr anschaulich die verschiedenen Einflussfaktoren auf die Häufigkeit von Kaiserschnittgeburten. Die WHO empfiehlt eine Kaiserschnittrate von 15 Prozent als vertretbar. Das diese nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch im Bundesschnitt bei über 30 Prozent liegt, sei nicht verwunderlich, so Duwe. Denn letztendlich sind es oft relative Indikationen, die zum Kaiserschnitt führen. Daher ist insbesondere im Vorfeld eine partizipative Entscheidungsfindung für oder gegen einen Kaiserschnitt von großer Bedeutung.

Zunehmend an Bedeutung gewinnen auch die Patientenbefragungen als Instrument der Qualitätssicherung. Hierbei geht es darum, dass die Patient*innen im Nachgang zu ihrer Behandlung von einer unabhängigen Stelle befragt werden. Für QS PCI liegen die ersten Ergebnisse aus der Patientenbefragung vor. Wenngleich diese auch nur ein halbes Jahr umfassen, so lassen sich doch bereits jetzt erste Erkenntnisse ableiten, resümierte Herr Dr. Bernd Westphal, Oberarzt der Herzchirurgie am Klinikum Karlsburg und Vorsitzender der Fachkommission Kardiologie in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rücklauf von über 50 Prozent bei den versendeten Fragenbögen zeigt ein sehr großes Interesse bei den Patient*innen. Allerdings seien die Fragebögen mit über 60 Fragen und der Beschreibung von fünf Behandlungssituationen durchaus anspruchsvoll, was von den anwesenden Patienten-vertretern bekräftigt wurde. Generell zeigen sich bundes- wie landesweit ähnliche Ergebnisse, wenngleich diese noch nicht repräsentativ seien. Nach einer ersten vorsichtigen Einschätzung von Westphal lasse sich aber erahnen, wo Verbesserungen in der Behandlung der Patient*innen notwendig sind.

Solche Verbesserungspotentiale lassen sich aktuell für die Dialyse-Patient*innen in Mecklenburg-Vorpommern nur schwer erkennen. Mit Bedauern musste Frau Heike Kröger vom Nierenzentrum Neubrandenburg und Vorsitzende der Fachkommission Dialyse in Mecklenburg-Vorpommern feststellen, dass die Übernahme des ambulanten QS-Verfahrens durch das IQTIG suboptimal gelaufen ist. Die Dialyseeinrichtungen würden auch weiterhin größtenteils die gleichen QS-Daten wie vorher dokumentieren, aber die invalide Datengrundlage lasse keine Qualitätssicherungsmaßnahmen zu. Aktuell gibt es 24 Dialyseeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei steigenden Kosten kein Verständnis dafür hätten, Qualitätssicherung ohne „echten“ Nutzen betreiben zu müssen. Die intrinsische Motivation der Leistungserbringer schwinde mit jedem Jahr zunehmend. Qualitätssicherung müsse wieder dazu beitragen, das eigentliche Ziel der Dialyse, das Überleben des Patienten, zu fördern, so Kröger abschließend.

Den Abschluss der Tagung übernahm Frau Sandra Schulz, Referentin bei der LQMV. Sie stellte in ihrem Vortrag die Änderungen in den QS-Verfahren ab 2024 vor und hob wichtige Fristen sowie Sanktionen bei der Datenübermittlung hervor. Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die Teilnehmer den Entwicklungsstand weiterer vom G-BA beauftragter QS-Verfahren, wie z.B. ambulante Psychotherapie, Sepsis oder Schizophrenie.

DeQS-RL: Beauftragung zur Erstellung einer Sozialdatenspezifikation für QS KEP

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA am 6. Dezember 2023 das IQTIG mit der Erstellung einer Sozialdatenspezifikation für das QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) gemäß DeQS-RL beauftragt.