plan- QI-RL: Außerkrafttreten der Richtlinie (für Krankenhäuser)

Der G-BA hat das Außerkrafttreten der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) sowie der Liste der Qualitätsindikatoren, die gemäß § 136c Absatz 1 Satz 1 SGB V als Grundlage für planungsrelevante Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind (planungsrelevante Qualitätsindika-toren), mit Wirkung zum 12. Dezember 2024 beschlossen.

DeQS-RL: Bericht des IQTIG über die Entwicklung einer Patientenbefragung zu Hysterektomien

Der G-BA hat beschlossen, den Bericht des IQTIG „Entwicklung einer Patientenbefragung für das Qualitätssicherungsverfahren Hysterektomie“ zur Veröffentlichung auf den Internetseiten des IQTIG freizugeben.

DeQS-RL: Freigabe des Berichts des IQTIG „Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß Teil 1 § 18 DeQS-RL“

Der G-BA hat beschlossen, den Bericht des IQTIG „Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß Teil 1 § 18 DeQS-RL. Abschlussbericht“ zur Veröffentlichung auf den Internetseiten des IQTIG freizugeben.

Qualitätssicherung entwickelt sich

Am 22. Januar 2025 fand im Hotel Sportforum Rostock die Tagung „Medizinische Qualitätssicherung in Mecklenburg-Vorpommern“ statt. Die Landesarbeitsgemeinschaft für medizinische Qualität in Mecklenburg-Vorpommern (LQMV) e.V. hatte Ärzte*innen und Vertreter*innen von Krankenhäusern, Fachkommissionen, Sozialministerium, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen und Patientenvertretungen zu einer gemeinsamen Fachtagung eingeladen. Im Fokus stand dabei die Förderung der medizinischen Qualität.

Eröffnet wurde die Tagung durch Frau Anette Winkler, Mitglied des Lenkungsgremiums der LQMV. Sie dankte allen Verfahrensbeteiligten für ihren Einsatz, um die Qualität stetig zu verbessern, und verwies auf die zahlreichen Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung. Insbesondere die sektorenübergreifende Qualitätssicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, um eine qualitativ gleichwertige Versorgung sowohl ambulant als auch stationär sicherzustellen.

Im Jahr 2024 wurden erstmals Ergebnisse einer bundesweit einheitlichen Patientenbefragung zum Qualitätssicherungsverfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie“ (QS PCI) ausgewertet. In einem gemeinsamen Vortrag berichteten Frau Dr. Monika Bücheler, Landesarbeitsgemeinschaft im Saarland, und Herr Dr. Friedemann Woernle, Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen, über die Erfahrungen im Umgang mit den Ergebnissen. Dabei zeigte sich, dass die Patientenbefragung weiterentwickelt werden muss, damit die Patienten aber auch die Beteiligten die notwendigen Schlüsse aus den Ergebnissen ziehen können, insbesondere da weitere Patientenbefragungen auch in anderen Qualitätsverfahren geplant sind.

Bereits seit 2017 gibt es das Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI). Im Jahr 2026 wird über den Fortbestand des Verfahrens entschieden. Anlass genug für eine Zäsur. Herr Prof. Nils-Olaf Hübner, Universitätsmedizin Greifswald, resümierte über die bisher nur eingeschränkt verwendbaren Ergebnisse. Gleichwohl hob er aber auch die Bedeutung der Qualitätssicherung in diesem Bereich hervor, da insbesondere ein gutes Hygiene- und Infektionsmanagement in den Praxen und Krankenhäusern helfen, eine Wundinfektion zu vermeiden. Hübner bedauert, dass die Ergebnisse leider immer noch mit einem hohen Zeitverzug ausgewertet werden. Die Komplexität des Verfahrens erschwert zudem die Zuschreibbarkeit der Ergebnisse. Daher kommt seit einiger Zeit ein durch die Fachkommission entwickelter Fragebogen im Stellungnahmeverfahren zur Anwendung.

Nicht nur in den beiden zuvor beschriebenen Qualitätssicherungsverfahren besteht ein notwendiger Bedarf zur Weiterentwicklung. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss erkannt und unlängst das IQTIG - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen – mit der Weiterentwicklung der Verfahren beauftragt. Ein spezieller Auftrag für das IQTIG besteht darin, dass Verfahren der qualitativen Beurteilung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, das Stellungnahmeverfahren effizienter und effektiver zu gestalten. Frau Dr. Britta Zander-Jentsch, IQTIG, wies in Ihrem Vortrag darauf hin, dass die Qualitätssicherung zu einer bürokratieärmeren und effizienteren Umsetzung weiterentwickelt werden soll. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Kriterien zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens. Gemeinsam mit den Tagungsteilnehmern wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert.

Bezogen auf das Qualitätssicherungsverfahren „Karotis-Revaskularisation“ (QS KAROTIS) warb Herr Prof. Frank Block, Helios Klinikum Schwerin, für mehr fachneurologische Untersuchungen. Denn die Ergebnisse und Erfahrungen im Stellungnahmeverfahren mit den Kliniken haben gezeigt, dass nicht alle Patienten nach einer Karotis-Revaskularisation eine fachneurologische Untersuchung erhalten. Gemäß der Empfehlung in der deutschen „S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge der extracraniellen Carotisstenose“ ist eine neurologische Untersuchung nach einer Operation der Halsschlagader zwingend durchzuführen. In seinem Vortrag erläuterte Block die Ursachen, Anzeichen, Häufigkeit und Folgen, die mit einer Verengung der Halsschlagader verbunden sind.

Ein Instrument zur Qualitätsverbesserung stellt die Zielvereinbarung dar. Hier vereinbaren Arzt oder Krankenhaus gemeinsam mit der LQMV verschiedene Maßnahmen, um festgestellte Qualitätsdefizite zu beseitigen. Wie das in der Praxis genau erfolgt, das wurde durch Frau Caty Neumann und Frau Claudia Holtfoth, Universitätsmedizin Rostock, den Teilnehmern an einem Beispiel vorgestellt. Dabei konnte gezeigt werden, dass sich die Ergebnisse nach Abschluss einer Zielvereinbarung deutlich verbessert haben.

Den Abschluss der Tagung übernahm Frau Sandra Schulz, Referentin bei der LQMV. Sie stellte in ihrem mit Spannung von den Teilnehmern erwarteten Vortrag die Änderungen in den einzelnen Qualitätssicherungsverfahren ab 2025 vor und hob wichtige Fristen sowie Sanktionen bei der Datenübermittlung hervor. Dabei ging Schulz auch auf die neue rechnerische Auffälligkeit ein. Hierzu wird vom IQTIG eine neue Methodik sukzessiv auf alle Qualitätssicherungsverfahren ausgerollt, welche eine statistische Unsicherheit bei der Ermittlung von rechnerischen Auffälligkeiten berücksichtigt. Dadurch sollen Auffälligkeiten bedingt durch kleine Fallzahlen vermieden werden. Zukünftig dürfen sich die Krankenhäuser auf das Qualitätssicherungsverfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ einstellen. Ab dem Jahr 2026 erfolgt dann eine Vollerhebung mit fallbezogenen Daten der Krankenhäuser und Krankenkassen sowie einer Einrichtungsbefragung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Webinar: Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)

Die LQMV sowie die KV MV laden Sie zu einem Webmeeting zum Thema  Qualitätssicherungsverfahren: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) am 19.02.2025 ein.

Datum
19.02.2025
Uhrzeit
14:00 Uhr
Anmeldung bis
19.02.2025
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Webinar: Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)

Die LQMV und die KV MV laden Sie am 29. Januar 2025 oder optional am 19. Februar 2025 von zu einem Webmeeting Qualitätssicherungsverfahren  Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) ein.

Webinar: Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)

Die LQMV sowie die KV MV laden Sie zu einem Webmeeting zum Thema  Qualitätssicherungsverfahren: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) am 29.01.2025 oder optional am 19.02.2025 ein.

Datum
29.01.2025
Uhrzeit
14:00 Uhr
Anmeldung bis
29.01.2025
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G-BA berät Qualitätsanforderungen an hebammengeleitete Kreißsäle

Der G-BA hat veranlasst, dass im Januar 2025 die Beratungen zu einer neuen Richtlinie mit verbindlichen qualitätssichernden Anforderungen an hebammengeleitete Kreißsäle beginnen können.